Förderungen für Elektromobilität
Nach dem Aus für der KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher gibt es aktuell vier Fördermöglichkeiten, die miteinander kombiniert werden können.
1. KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
2. Ersparnis bei der KFZ-Steuer
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
3. Regionale Förderungen
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
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